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   LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - L 20 AY 139/12 B   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - L 20 AY 139/12 B (https://dejure.org/2013,14877)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.07.2013 - L 20 AY 139/12 B (https://dejure.org/2013,14877)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Juli 2013 - L 20 AY 139/12 B (https://dejure.org/2013,14877)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - L 20 AY 139/12
    Mit Beschlüssen vom 08.03.2011 hat das Sozialgericht den Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung ihres Bevollmächtigten abgelehnt sowie im Hinblick auf einen (zwischenzeitlich beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unter dem Aktenzeichen 1 BvL 10/10 u.a. anhängig gewordenen) Vorlagebeschluss des erkennenden Senats (vom 26.07.2010 L 20 AY 13/09) nach Art. 100 Grundgesetz GG das Ruhen des Verfahrens angeordnet.

    Nach Ergehen der Entscheidung des BVerfG vom 18.07.2012 1 BvL 10/10 und Wiederaufnahme des Klageverfahrens durch das Sozialgericht (unter dem Az S 27 AY 102/12 WA) hat die Klägerin am 21.09.2012 erneut beantragt, ihr unter Beiordnung ihres Bevollmächtigten Prozesskostenhilfe zu bewilligen.

    Eine andere Beurteilung lässt sich entgegen der Auffassung der Klägerin nicht mit Erfolg auf die Ausführungen des BVerfG in seinem zwischenzeitlich ergangenen Urteil vom 18.07.2012 1 BvL 10/10 stützen.

    Dabei kommt vorliegend erschwerend hinzu, dass dem Vorlageverfahren beim BVerfG (1 BvL 10/10) ebenfalls ein Sachverhalt zugrunde lag, in dem der dortige Kläger wie hier nach Erfüllung der Vorbezugszeit von 36 Kalendermonaten schon im Bezug von Analogleistungen stand, seine Leistungen jedoch nach Verlängerung der Vorbezugszeit auf 48 Kalendermonate (zum 28.07.2007) erneut auf Grundleistungsniveau abgesenkt wurden, ohne dass das BVerfG insbesondere im Hinblick auf Fragen des Vertrauensschutzes und der unechten Rückwirkung Zweifel an der Neuregelung geäußert hat.

    Es mag zwar sein, dass eine Beschränkung existenzsichernder Leistungen, die durch etwaige Minderbedarfe bei einem nur kurzfristigen, nicht auf Dauer angelegten Aufenthalt geprägt sind, jedenfalls dann nicht mehr gerechtfertigt sind, wenn der tatsächliche Aufenthalt die Spanne eines Kurzaufenthalts deutlich überschritten hat (BVerfG, Urteil vom 18.07.2012, a.a.O., Rn. 76).

    Auch ist einzuräumen, dass es der Entscheidung des BVerfG vom 18.07.2012 (a.a.O., Rn. 93) folgend jedenfalls für die in § 2 Abs. 1 AsylbLG vorgesehene Dauer von mittlerweile vier Jahren des Leistungsbezugs und einem eventuell auch längeren Aufenthalt nicht mehr gerechtfertigt ist, von einem nur kurzen Aufenthalt mit möglicherweise spezifisch niedrigem Bedarf auszugehen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2010 - L 20 AY 13/09

    Leistungen für Asylbewerber sind verfassungswidrig

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - L 20 AY 139/12
    Mit Beschlüssen vom 08.03.2011 hat das Sozialgericht den Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung ihres Bevollmächtigten abgelehnt sowie im Hinblick auf einen (zwischenzeitlich beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unter dem Aktenzeichen 1 BvL 10/10 u.a. anhängig gewordenen) Vorlagebeschluss des erkennenden Senats (vom 26.07.2010 L 20 AY 13/09) nach Art. 100 Grundgesetz GG das Ruhen des Verfahrens angeordnet.
  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - L 20 AY 139/12
    Insoweit kann offenbleiben, ob die Klägerin nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen in der Lage ist, die Kosten der Prozessführung aus eigenen Mitteln zu bestreiten; denn die Klage bietet nach der im Prozesskostenhilfeverfahren gebotenen, aber auch ausreichenden summarischen Prüfung (vgl. BVerfG, NJW 97, S. 2745; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 55. Auflage, § 114 Rn. 80) jedenfalls keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvR 1263/11

    PKH im sozialgerichtlichen Verfahren und Grundsatz der Rechtsschutzgleichheit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - L 20 AY 139/12
    Gleiches gilt, wenn der Fall eine (schwierige) Rechtsfrage aufwirft, die höchstrichterlich noch nicht geklärt, aber klärungsbedürftig ist (BVerfG, Beschluss vom 07.02.2012 1 BvR 1263/11; Leitherer, a.a.O., § 73a Rn. 7b m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.1995 - 3 O 5/95

    Prozeßkostenhilfe; Hinreichende Erfolgsaussichten; Beweisaufnahme;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - L 20 AY 139/12
    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Prozesskostenhilfe Begehrenden auf Grund der Sachverhaltsschilderung und der vorliegenden Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (VGH BW NVwZ 98, 1098; OVG RP NVwZ 91, 595; OVG MV NVwZ-RR 96, 621; Leitherer, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, Kommentar, 10. Auflage 2012, § 73a Rdnr. 7a).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2013 - L 19 AS 2235/12
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - L 20 AY 139/12
    Bei wie hier verfassungsrechtlichen Fragestellungen ist es aber nicht zu beanstanden, hinreichende Erfolgsaussichten einer Klage mit der Begründung zu verneinen, dass eine höchstrichterliche Klärung durch das BSG bereits erfolgt sei (vgl. dazu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.08.2006 1 BvR 2393/05; LSG NRW, Beschluss vom 28.03.2012 L 19 AS 2235/12 B zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe für Alleinstehende ab dem 01.01.2011); denn auch die Fachgerichte müssen die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung beurteilen (LSG NRW, Beschluss vom 28.03.2012, a.a.O.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.1990 - 2 E 12010/90

    Prozeßkostenhilfeantrag; Beschleunigungsgebot; Beweisaufnahme zur Hauptsache;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - L 20 AY 139/12
    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Prozesskostenhilfe Begehrenden auf Grund der Sachverhaltsschilderung und der vorliegenden Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (VGH BW NVwZ 98, 1098; OVG RP NVwZ 91, 595; OVG MV NVwZ-RR 96, 621; Leitherer, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, Kommentar, 10. Auflage 2012, § 73a Rdnr. 7a).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1998 - 7 S 3090/97

    Beurteilungszeitpunkt für die Erfolgsaussichten eines Prozeßkostenhilfeantrages -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - L 20 AY 139/12
    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Prozesskostenhilfe Begehrenden auf Grund der Sachverhaltsschilderung und der vorliegenden Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (VGH BW NVwZ 98, 1098; OVG RP NVwZ 91, 595; OVG MV NVwZ-RR 96, 621; Leitherer, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, Kommentar, 10. Auflage 2012, § 73a Rdnr. 7a).
  • BVerfG, 30.08.2006 - 1 BvR 2393/05
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - L 20 AY 139/12
    Bei wie hier verfassungsrechtlichen Fragestellungen ist es aber nicht zu beanstanden, hinreichende Erfolgsaussichten einer Klage mit der Begründung zu verneinen, dass eine höchstrichterliche Klärung durch das BSG bereits erfolgt sei (vgl. dazu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.08.2006 1 BvR 2393/05; LSG NRW, Beschluss vom 28.03.2012 L 19 AS 2235/12 B zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe für Alleinstehende ab dem 01.01.2011); denn auch die Fachgerichte müssen die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung beurteilen (LSG NRW, Beschluss vom 28.03.2012, a.a.O.).
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